Was der Angriff auf die Untermiete für Geschäftsmieter*innen und KMU bedeutet
Für viele Geschäftsmieter*innen ist die Untermiete ein wertvolles Mittel, um in passenden Räumlichkeiten nachhaltig zu wirtschaften. Doch dieses Recht droht jetzt eingeschränkt zu werden. Das kann die Existenz von Geschäftsmieter*innen bedrohen.
Das Recht auf Untermiete ist für viele Mieter*innen von Geschäftsräumen praktisch und teilweise auch sehr wichtig. Dies kann verschiedene Gründe haben:
In einem Bürogebäude kann nur ein ganzes Stockwerk gemietet werden. Ein Startup sucht deshalb für die Fläche, die es selbst nicht für den Betrieb braucht, Untermieter.
Ein Physiotherapeut mietet Räumlichkeiten für seine Praxis. Er will mit weiteren Berufskolleg*innen zusammenarbeiten und auch mit Personen, die ergänzende Therapieangebote erbringen und untervermietet deswegen einen Teil der Räumlichkeiten.
Eine IT-Dienstleisterin richtet sich neu aus und braucht deswegen einen Teil der gemieteten Flächen nicht mehr. Damit sie deswegen die Räumlichkeiten nicht ganz aufgeben muss, wählt sie die Untermiete.
Ein Yoga- und Tanzstudio untervermietet Räumlichkeiten an einigen Tagen oder Stunden pro Woche an verwandte Angebote, damit die Räume optimal genutzt werden können und damit sich Synergien zwischen den Dienstleistungen ergeben können.
Es gibt viele weitere Konstellationen.
Vermieterschaften sollen Zustimmung nach zwei Jahren grundlos verweigern dürfen
Das rechts-bürgerlich dominierte Parlament will nun das Recht auf Untermiete stark einschränken. Im Grunde geht es darum, dass nach zwei Jahren die Zustimmung zu einer weiteren Untervermietung grundlos verweigert werden kann, selbst dann, wenn Mieter*innen die Räumlichkeiten nur teilweise untervermieten. Dies kann dazu führen, dass Mieter*innen Räumlichkeiten ganz aufgeben müssen oder dass eine fruchtbare Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Das Aufgeben von Räumlichkeiten kann für Gewerbemieter*innen fatal sein, wenn sie diese im Rahmen einer Rohbaumiete selbst ausbauen mussten und so ihre Investitionen verlieren, oder wenn sie stark vom Standort abhängig sind. In der Regel sind Mieter*innen von Geschäftsräumen auf stabile und langfristige Mietverhältnisse angewiesen.
Geplante Verschärfung der ohnehin strengen Regeln ist unnötig und bedroht die Existenz von Geschäftsmieter*innen
Die Untermiete birgt für die Vermieter*innen keine Nachteile, denn die Regeln sind bereits jetzt sehr streng: Die Untermieter*innen müssen sich an die Vertragsbedingungen und die Hausordnung halten. Es entsteht keine vertragliche Beziehung zwischen Hauptvermieter*innen und Untermieter*innen. Die Bedingungen der Untermiete müssen auf Verlangen offengelegt werden. An der Untermiete dürfen die Hauptmieter*innen nichts verdienen, wenn die Vermieter*innen dies nicht wollen. Die Untermieter*innen müssen die Räumlichkeiten freigeben, wenn der Hauptmietvertrag endet.
Was ist der Grund für die geplante Verschärfung? Darüber kann nur spekuliert werden. Vermutlich geht es darum, die Machtposition von Vermieter*innen zu stärken, um z. B. unfaire Mietzinserhöhungen gegen den Willen der Mieter*innen durchzusetzen. Die beabsichtigte Änderung bringt für Gewerbemieter*innen jedenfalls keinerlei Vorteile und für viele grosse Nachteile.
Deshalb: Nein zum Angriff auf das Mietrecht
Aus diesem Grund hat der Mieterinnen- und Mieterverband gegen die Vorlage zur Einschränkung des Rechts auf Untermiete das Referendum ergriffen und am 16. Januar 2024 eingereicht. Gewerbemieter*innen und Gewerbetreibende sollten am 24. November 2024 solidarisch NEIN zu dieser Änderung stimmen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: