Nebenkostenabrechnung: Was Sie als Geschäftsmieter*in wissen müssen

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter*innen oft kompliziert zu verstehen und häufig ein Grund zur Sorge. Um Ihnen mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Ihre Rechte als Geschäftsmieter*in

Als Mieter*in haben Sie das Recht auf eine nachvollziehbare Abrechnung, die auch ohne Fachwissen verständlich ist. Bei Unklarheiten raten wir Ihnen, zunächst die Vermieterschaft zu kontaktieren und konkrete Fragen zu stellen. Bei auffälligen Veränderungen einzelner Positionen (z. B. wenn die Heizkosten plötzlich doppelt so hoch sind) oder neu verrechneten Posten (z. B. Kosten für die Gebäudeversicherung) sollten Sie schriftlich um Erklärung bitten.

Sie haben auch das Recht, Einsicht in die Belege zur Abrechnung zu nehmen. Dies können Sie nach Voranmeldung am Sitz der Verwaltung tun, wo Sie die detaillierte Abrechnung, Kontoauszüge, Belege und den Verteilschlüssel einsehen und auf eigene Kosten Kopien anfertigen können.

Unzulässige Nebenkosten

Es ist wichtig zu wissen, dass bestimmte Kosten nicht als Nebenkosten verrechnet werden dürfen, selbst wenn sie im Mietvertrag erwähnt sind. Dazu gehören beispielsweise folgende Positionen:

  • Steuern
  • Gebäudeversicherungsprämien
  • Anschlussgebühren für Kabelnetz
  • Kanalisation
  • Niederschlagsableitungsgebühr (Meteorwasser)
  • Erschliessungsgebühren
  • Hypothekar- und Baurechtszinse
  • Reparaturen und Investitionen

Änderungen des Verteilschlüssels

Die Vermieterschaft darf den Verteilschlüssel der Nebenkosten auf die einzelnen Mietparteien ändern, muss dabei jedoch bestimmte Formvorschriften einhalten. Eine solche Änderung stellt eine Vertragsänderung dar, welche die Vermieterschaft auf einem amtlichen Formular unter Einhaltung der Kündigungsfrist plus 10 Tage ankündigen muss.

Verjährungsfristen

Nebenkosten verjähren fünf Jahre nach Ablauf der betreffenden Abrechnungsperiode oder nach Auszug aus dem Mietobjekt. Eine Nebenkostenabrechnung, die Sie nach dieser Frist erhalten, müssen Sie nicht mehr begleichen.

Für alle weiterführenden Fragen stehen Ihnen unsere Mietrechtsjurist*innen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage (nur für Mitglieder).