Verschlechterung des Kündigungsschutzes für Geschäftsmieter*innen

Mieter*innen von Geschäftsräumen sind auf stabile und langjährige Mietverhältnisse angewiesen. Zum Beispiel, weil sie viel Geld in den Ausbau der Räumlichkeiten investieren müssen oder weil sie aufgrund ihrer Kundschaft ortsgebunden sind. Deswegen entstehen solche Verträge oft nach intensiven und aufwändigen Verhandlungen.

Die Bundesversammlung will, gestützt auf eine sehr problematische parlamentarische Initiative (Geschäft 18.475, Merlini/Markwalder, FPD), es in bestimmten Situationen nun einfacher machen, einen langjährigen Vertrag zu brechen und ein Mietverhältnis vorzeitig kündigen zu können.

Nach bisheriger Regelung kann beim Verkauf einer Liegenschaft die neue Eigentümerschaft einen bestehenden Vertrag mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin hin kündigen, wenn sie einen dringenden Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend machen kann. Diese Regelung ist an sich bereits problematisch genug und wir raten Mieter*innen von Geschäftsräumen, sich vertraglich gegen eine solche Kündigung abzusichern.

Eigenbedarfskündigungen können Geschäftsmieter*innen empfindlich treffen

Nun aber will die Bundesversammlung diese Bestimmung so ändern, dass die neue Eigentümerschaft auch dann vorzeitig kündigen kann, auch wenn der Eigenbedarf nicht dringend ist. Für Geschäftsmieter*innen ist das besonders dramatisch: Eine solche vorzeitige Kündigung kann die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens vernichten, welches ungeplant vorzeitig Räumlichkeiten freigeben muss. Investitionen können nicht abgeschrieben werden, der Kundenstamm kann verloren gehen, ein Umzug ist teuer und aufwändig. Geschäftsmieter*innen, welche auf die Gültigkeit der vertraglichen Regelung vertraut haben, stehen vor einem Scherbenhaufen.

Auch Wohnungsmieter*innen sind von der Gesetzesänderung betroffen und können leichter ihre Wohnung verlieren. Wenn die Eigentümerschaft die Dringlichkeit des Bedarfs nicht mehr nachweisen muss, steigt das Risiko des Missbrauchs. Das gefährdet besonders langjährige Mieter*innen, die von niedrigen Mieten profitieren.

Deshalb: Nein zur Verschärfung des Mietrechts

Am 29. September 2023 hat die Bundesversammlung der parlamentarischen Initiative 18.475 zugestimmt. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat dagegen das Referendum zu ergriffen und am 16. Januar 2024 eingereicht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

www.mietrechts-angriff-nein.ch