Mietrechtsvorlagen bedrohen KMU
Die Bundesversammlung will es Eigentümer*innen ermöglichen, Untermiete leichter zu verbieten und bei Eigenbedarf einfacher zu kündigen. Das kann Geschäftsmieter*innen empfindlich treffen und deren wirtschaftliche Existenz vernichten. Deshalb empfiehlt der Mieterinnen- und Mieterverband: Nein zur Verschärfung des Mietrechts am 24. November 2024!
Geschäftsmieter*innen sind auf stabile und langjährige Mietverhältnisse angewiesen. Diese für sie unverzichtbare Geschäftsgrundlage greift die Bundesversammlung an, indem sie in zwei Vorlagen den Mieter*innenschutz schwächen will.
Erste Vorlage: Untermiete einschränken
Erstens will die Bundesversammlung die Untermiete einschränken: Nach zwei Jahren sollen die Vermieter*innen die Zustimmung zu einer weiteren Untervermietung grundlos verweigern können – sogar dann, wenn die Mieter*innen die Räume nur teilweise untervermieten. Keine guten Aussichtigen für KMU wie z. B. Physiotherapeut*innen, Startups und IT-Firmen, die sehr oft in Praxis- oder Bürogemeinschaften arbeiten. Für viele von ihnen ist die Untermiete ein äusserst wichtiges Mittel, um in passenden Räumen nachhaltig zu wirtschaften.
Zweite Vorlage: einfachere Eigenbedarfskündigung
Zweitens will es die Bundesversammlung beim Verkauf einer Liegenschaft der neuen Eigentümerschaft erlauben, den Mieter*innen auch dann wegen Eigenbedarf vorzeitig zu kündigen, wenn dieser gar nicht dringend ist.
Es steht viel auf dem Spiel
Beide Vorlagen können Geschäftsmieter*innen empfindlich treffen. Sie investieren oft viel Geld in den Ausbau der Räume, bauen sich einen Kundenstamm auf und können somit stark vom Standort abhängig sein – ein (ungeplanter) Umzug ist deshalb äusserst schwierig und teuer. Es steht möglicherweise sogar die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.
Der Mieterinnen- und Mieterverband hat gegen die beiden Vorlagen das Referendum ergriffen, weshalb die Stimmberechtigten am 24. November 2024 darüber entscheiden werden. Wir empfehlen: zwei Mal Nein zur Schwächung des Mieter*innenschutzes!
Mehr Informationen darüber, was die beiden Vorlagen für Geschäftsmieter*innen bedeuten: