Zweiter Monitoringbericht zur Geschäftsmiete

Situation der Geschäftsmieten infolge der Covid-19-Pandemie ab Herbst 2020

Zusammenfassung

Ende Juni 2021 veröffentlichte der Bundesrat seinen zweiten Monitoringbericht zur Geschäftsmiete. So ergaben die Abklärungen, dass im zweiten Lockdown weniger Geschäfte direkt von gänzlichen Schliessungen betroffen waren, als während des ersten Lockdowns; dass diese jedoch länger unter den Einschränkungen litten.

Zu denken gibt das Resultat der Umfrage, wonach sich die Anzahl der Unternehmen, die Schwierigkeiten beim Bezahlen der Miete haben, im vergangenen Jahr beinahe vervierfacht hat. Verhandlungen mit der Vermieterschaft verliefen nicht immer reibungslos.

Bislang fehlt ein letztinstanzliches Urteil, weshalb die Geschäftsmieterinnen und Geschäftsmieter weiterhin auf Mietzinsreduktionen hoffen können.

Ganzer Artikel

Ausgangslage

Während der zweiten Pandemie-Welle (ab Oktober 2020) wurden zwecks Bekämpfung der Corona-Pandemie behördliche Betriebsschliessungen sowie weitere Massnahmen verordnet.

Der zweite Monitoringbericht des Bundesrats stellt die Entwicklung der Rahmenbedingungen und der Situation im Bereich der Geschäftsmieten zwischen Herbst 2020 und Mai 2021 dar. Dazu beauftragte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) das Forschungsinstitut gfs.bern mit einer repräsentativen Umfrage zu den getroffenen Lösungen. Wüest Partner wurde beauftragt, die Höhe der von den erneuten Schliessungen betroffenen Geschäftsmieten im Zeitverlauf und nach Branche abzuschätzen. Letztlich wurde bei den Kantonen bzw. den grösseren Städten eine Umfrage durchgeführt, um einen Überblick über die bestehenden Unterstützungsmodelle im Bereich Geschäftsmieten zu erhalten.

Betroffenheit während des zweiten Lockdowns (ab 22.12.2020)

In der zweiten Welle ab Herbst 2020 war die direkte Betroffenheit bedeutend kleiner, als die direkte Betroffenheit während des ersten Lockdowns. Dies vor allem deshalb, weil weniger Einrichtungen gänzlich schliessen mussten und somit weniger Branchen betroffen waren. In der zweiten Welle haben aber insbesondere die Gastronomie, Sport- und Wellnessbetriebe sowie die Freizeit- und Kulturbetriebe finanziell stärker gelitten, da die Dauer der Schliessung länger war, als in der ersten Welle.

Die Massnahmen während der zweiten Welle waren somit weniger einschneidend als diejenigen während des ersten Lockdowns im März 2020; sie dauerten jedoch während der zweiten Welle länger an. Oder mit anderen Worten: Während des ersten Lockdowns waren die Massnahmen auf viel mehr Branchen verteilt, als während des zweiten Lockdowns.

Umfrage zur Situation bei den Geschäftsmieterinnen und –mietern

Das Forschungsinstitut gs.bern führte im Frühling 2021 eine repräsentative Umfrage bei rund 6’000 Unternehmen in der Schweiz durch, vorab aus Branchen, die direkt von behördlichen (Teil-)Schliessungen betroffen waren. Ziel der Befragung war es, herauszufinden, wie sich die Situation der Geschäfte, die auch in der zweiten Welle von Schliessungen und Einschränkungen betroffen waren, entwickelt hat. Zudem auch, wie sich Verhandlungen zwischen Vermieter- und Mieterschaft auswirkten. Folgendes Resultat kann der Umfrage entnommen werden:

  • Eine Mehrheit von 71% der Geschäftsmieterinnen und mietern erlitt eine Umsatzeinbusse im Pandemie-Jahr 2020 verglichen zum Vorjahr.
  • Nur 7% berichten von einem Umsatzanstieg.
  • Für 17% blieb der Umsatz stabil.

 

Entsprechend nachvollziehbar ist die Tatsache, dass viele Geschäftsmieterinnen und -mieter Schwierigkeiten bei der Bezahlung der Miete haben. Im Verlaufe des Jahres 2020 haben sich diese Fälle beinahe vervierfacht (von 8 auf 30%). Auch die «häufigen» oder «sehr häufigen «Mietausfälle stiegen von 11% (vor dem ersten Lockdown) auf 17% (nach dem zweiten Lockdown).

Vereinbarungen zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft rückläufig

Rund die Hälfte der befragten Geschäftsmieterinnen und -mietern gelangten im zweiten Lockdown mit der Anfrage nach einer Mietzinsreduktion an die Vermieterschaft. Das Resultat fällt wie folgt aus:

  • In 47% der Fälle kam es weder zu einer Anfrage noch zu einem Angebot für ein Entgegenkommen bei der Miete (als Vergleich: im Juni 2020 lag dieser Wert bei 40%).
  • Bei 29% kam es zu einem Entgegenkommen bezüglich der Miete für den Geschäftsraum.
  • 16% haben mit der Vermieterschaft verhandelt, konnten aber keine einvernehmliche Lösung erzielen.
  • 66% der zwischen Oktober 2020 und April 2021 erreichten Einigung beinhalteten eine Mietzinsreduktion.
  • In 17% der Fälle wurde eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart.
  • 30% gaben an, eine anderweitige Einigung getroffen zu haben.

 

Das Ausmass der Höhe der Mietzinsreduktion fiel eher bescheiden aus: In 50% aller Fälle lag die Mietzinsreduktion unter 50% (bei 14% deutlich unter 50%).

Haltung MV Zürich

Erfahrung aus den Beratungen bei MV Business

Immer wieder haben uns Geschäftsmieterinnen und Geschäftsmieter mitgeteilt, dass sie bei der Anfrage nach einer Mietzinsreduktion von der Vemieterschaft auf den Antrag von Härtefallgelder verwiesen wurden. Sofern diese bereits beantragt wurde, erachteten viele Vermieterinnen und Vermieter diese finanzielle Hilfe als ausreichend und waren nicht mehr bereit, über eine Mietzinsreduktion zu verhandeln.

Tatsächlich sollte die Härtefallentschädigung aber den betroffenen Unternehmen ermöglichen, ihre Fixkosten zu decken. Diese bestehen aber selbstverständlich nicht nur aus den Mietkosten. Es ist deshalb völlig verfehlt, wenn Vermieterinnen und Vermieter die Härtefallentschädigung gänzlich für die ausstehenden Mietzinse beanspruchen.

Empfehlung der Expertinnen und Experten des MV Business

Solange noch kein letztinstanzliches Urteil zur Frage der Mietzinsreduktion aufgrund der Covid-19 Situation existiert, raten die Expertinnen und Experten des MV Business dazu, weiterhin mit der Vermieterschaft über eine Mietzinsreduktion zu verhandeln.

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