Geschäftsmieten in der Corona-Krise: Die Drei-Drittels-Lösung in der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich unterstützt im zweiten Lockdown das von der Corona-Krise betroffene lokale Gewerbe mit Mietzinsbeiträgen und hat dafür im Februar 2021 einen Kredit von 20 Millionen bewilligt. Die sogenannte Drei-Drittels-Lösung sieht vor, dass die Stadt einen Drittel der Miete übernimmt, sofern sich Mieter- und Vermieterschaft einigen, je einen Drittel selbst zu tragen.
Wichtig: jetzt handeln!
Es empfiehlt sich schnelles Handeln, da die Auszahlung der Mietzinsbeiträge in Monatstranchen erfolgt.
Kontaktieren Sie in einem ersten Schritt möglichst rasch Ihre Vermieterschaft, um gemeinsam von der Drei-Drittels-Lösung Gebrauch zu machen.
Musterbrief für die Kontaktaufnahme mit der Vermieterschaft
Was Sie zur Zürcher Drei-Drittels-Lösung wissen müssen
Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.Reglement zur Drei-Drittels-Lösung
Informationsseite der Stadt Zürich
Haben Sie Fragen zur Drittelslösung?
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter*innen von MV Business (044 296 90 21 oder info@mv-business.ch). Juristische Beratungen sind ohne MV Business Mitgliedschaft kostenpflichtig.
Die Services des MV Zürich für Geschäftsmieter*innen auf einen Blick
Juristische Beratung betreffend Mietzinsherabsetzung aufgrund wirtschaftlicher Betroffenheit durch Covid19-Massnahmen
Die Fachleute von MV Business informieren Sie gerne ausführlich, wie Sie sich als Geschäftsmieter*in betreffend eine Mietzinsherabsetzung an Ihre Vermieterschaft wenden können.
Für diese Beratung analysieren wir zunächst Ihr bestehendes Mietverhältnis auf Stärken und Schwächen (Laufzeit, Mietzins, Investitionen, etc.). Ziel ist, dass Sie auf einer guten Wissensbasis entscheiden können, welche Schritte Sie ergreifen möchten.
Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu rechtlichen Fragen rund um Ihr Geschäftsmietverhältnis oder unterziehen Ihren Geschäftsmietvertrag vor Abschluss oder Verlängerung einer genauen Prüfung.