Geschäftsmieten in der Corona-Krise: Jetzt folgt die Auseinandersetzung auf juristischer Ebene
Das Gesetz über Geschäftsraummieten ist auf Bundesebene definitiv gescheitert. Es hatte vorgesehen, dass Geschäftsraummieter*innen, die während des Lockdowns ihre Geschäfte ganz oder teilweise schliessen mussten, für diese Zeit nur 40% ihres Mietzinses bezahlen müssen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass nichts mehr getan werden kann. Im Gegenteil: Die Auseinandersetzung beginnt nun auf juristischer Ebene.
Der MV Zürich ist nach wie vor der Ansicht, dass Geschäftsraummieter*innen den Mietzins nicht oder nur teilweise schulden, solange sie ihre Geschäftstätigkeit wegen der gegen die Covid-19-Epidemie ergriffenen Massnahmen nicht ausüben konnten. Da es nun kein Bundesgesetz gibt, dass diese Rechtsfrage regelt, bleibt die Möglichkeit, den Anspruch auf Mietzinsreduktion auf juristischem Weg durchzusetzen und gerichtlich einzuklagen.
Lassen Sie sich beraten
Falls Sie während des Lockdowns ihre Geschäfte ganz oder teilweise schliessen mussten und bisher keine Mietzinsreduktion erwirken konnten, empfehlen wir Ihnen, im Rahmen unserer Beratung zu prüfen, ob sich eine gerichtliche Durchsetzung lohnt.
Lösung für Stadt Zürich in Sicht
Zudem gibt es aufgrund des Scheiterns des Geschäftsmietgesetzes auf Bundesebene nun Bestrebungen, für die Stadt Zürich eine politische Lösung zu erwirken. Diese würde voraussichtlich inhaltlich ähnlich aussehen wie die Dreidrittellösung, die im Kanton Basel Stadt bereits umgesetzt wurde.